Digitalbonus Bayern: bis zu 30.000 € Zuschuss, wenn Sie digitalisieren.
Der Freistaat will seinen Mittelstand und seine kleinen Betriebe wettbewerbsfähig halten — und übernimmt mit dem Digitalbonus Bayern bis zu 50 % der Kosten Ihres Digitalisierungsprojekts. Gerade Projekte mit Künstlicher Intelligenz sind ausdrücklich gewollt: Sie erfüllen den „besonderen Innovationsgehalt", den die PLUS-Variante mit bis zu 30.000 € belohnt. Wir strukturieren Ihr Vorhaben förderfähig und begleiten Sie durch den Antrag.
Unverbindliche Information, keine Rechts- oder Förderberatung. Über die Förderfähigkeit im Einzelfall entscheidet ausschließlich die zuständige Bezirksregierung. Stand: Juni 2026, Förderrichtlinie ab 05/2025 — Details auf digitalbonus.bayern.
Das Programm
Warum der Freistaat Ihre Digitalisierung bezuschusst.
Große Konzerne haben eigene IT-Abteilungen — kleine Betriebe nicht. Damit der bayerische Mittelstand bei Digitalisierung und KI nicht den Anschluss verliert, fördert das Bayerische Wirtschaftsministerium mit dem Digitalbonus.Bayern gezielt kleine Unternehmen: bei der Digitalisierung von Produkten, Prozessen und Dienstleistungen sowie bei der IT-Sicherheit. Ausdrücklich genannt werden dabei Künstliche Intelligenz, intelligente Datenanalyse und Robotik — genau die Projekte, die Effizienz und Wettbewerbsfähigkeit am stärksten steigern. Das Programm läuft noch bis Ende 2027; pro Unternehmen sind maximal zwei Anträge möglich (einer je Förderbereich).
Für wen
Digitalbonus-Voraussetzungen: Diese vier Kriterien müssen Sie erfüllen.
Betriebsstätte in Bayern
Die geförderte Lösung wird in einer bayerischen Betriebsstätte eingesetzt.
Gewerbliches Unternehmen
Gewerbebetrieb im Sinne des § 2 GewStG — vom Handwerk bis zur Gastronomie.
Unter 50 Mitarbeiter
Maßgeblich ist das Jahr des letzten Jahresabschlusses.
Max. 10 Mio. € Umsatz
Jahresumsatz oder Jahresbilanzsumme höchstens 10 Mio. €.
Die zwei Varianten
Digitalbonus Standard oder PLUS — was passt zu Ihrem Projekt?
Beide Varianten erstatten bis zu 50 % der förderfähigen Ausgaben. Der Unterschied liegt im Deckel — und in der Anforderung.
Digitalbonus Standard
bis 7.500 €
Zuschuss · bis zu 50 % der förderfähigen Ausgaben
- Für Digitalisierungsprojekte ohne besonderen Innovationsanspruch — z. B. ERP-, CRM- oder Dokumentenmanagement-Einführung
- Schnellere Bearbeitung, kein Expertengremium
- Einmal je Förderbereich (Digitalisierung / IT-Sicherheit)
- Mindestprojektgröße: 4.000 € förderfähige Ausgaben
Digitalbonus PLUS
bis 30.000 €
Zuschuss · bis zu 50 % der förderfähigen Ausgaben
- Voraussetzung: besonderer Innovationsgehalt — laut Richtlinie v. a. Künstliche Intelligenz, intelligente Datenanalyse, Robotik, Simulation und digitale Zwillinge
- Nachweis: Beschreibung von Innovationsgehalt und Neuheitsgrad — hier liefern wir die Zuarbeit
- Vorab-Kontakt mit der zuständigen Bezirksregierung verpflichtend
- Nur einmal pro Unternehmen, für einen Förderbereich
Die 15.000-€-Faustregel: PLUS lohnt sich nur, wenn Ihr Projekt über 15.000 € förderfähige Ausgaben liegt. Darunter ist der Zuschuss identisch (50 % von 15.000 € = 7.500 € = Standard-Deckel) — dann lieber Standard beantragen: gleiche Summe, schnellere Bearbeitung, und Ihr einmaliger PLUS-Anspruch bleibt für ein größeres Projekt erhalten.
Ehrliche Einordnung
Was der Digitalbonus fördert — und was nicht.
Nicht alles, was wir anbieten, ist förderfähig — und das sagen wir Ihnen lieber vorher als hinterher. Die Richtlinie schließt einige Leistungen ausdrücklich aus.
Grundsätzlich förderfähig
- KI-Prozessautomatisierung — Angebote, Dokumente und Workflows automatisch erstellen und verarbeiten; KI verbessert messbar Zeit, Durchsatz und Fehlerquote
- Systeme verbinden & intelligente Datenanalyse — CRM, ERP und Datenquellen orchestrieren, KI-gestützte Auswertungen und Briefings
- KI-getriebene Individualsoftware — maßgeschneiderte interne Systeme mit KI-Kern, z. B. Disposition, Planung, Prognosen
- Voice Agents & Chatbots für interne Prozesse — Anfrage-Aufnahme, Disposition, Terminierung als Betriebsoptimierung
- Schulung & Beratung — als Teil eines Implementierungsprojekts, bis max. 50 % der förderfähigen Ausgaben
Einordnung auf Basis der Förderrichtlinie — die verbindliche Einstufung (Standard, PLUS oder Ablehnung) trifft die Bezirksregierung im Einzelfall.
Ausdrücklich ausgeschlossen
- Standard-Websites & Webshops — herkömmliche Webseiten ohne tiefe Einbindung in betriebliche Abläufe
- SEO & Online-Marketing — Suchmaschinenoptimierung ist in der Richtlinie namentlich ausgeschlossen, ebenso Content- und E-Mail-Marketing
- Schulungen ohne Implementierung — reine Workshops und Beratung ohne eingeführte Lösung
- Standard-Software & Bürohardware — Office-Lizenzen, Betriebssysteme, PCs
- Bereits begonnene Projekte — jeder Auftrag vor der Eingangsbestätigung (auch mündlich) macht die Förderung zunichte
Auch eine gute Website lohnt sich oft — nur eben ohne Zuschuss. Wir trennen das sauber, statt Ihnen Förderhoffnungen zu machen, die nicht halten.
Konkrete Beispiele
Digitalbonus-Beispiele: Diese Projekte werden typischerweise gefördert.
So sehen geförderte Vorhaben in der Praxis aus — von der klassischen Software-Einführung (Standard) bis zum KI-Projekt mit besonderem Innovationsgehalt (PLUS):
Handwerkersoftware einführen
Aufmaß, Angebote, Rechnungen und Baustellendoku in einem System statt auf Zetteln — als durchgängige Branchenlösung ausdrücklich in der Richtlinie genannt.
Warenwirtschaftssystem einführen
Lager, Bestellungen und Artikel digital verwalten statt in Excel-Listen — klassische Prozessoptimierung nach Richtlinie.
ERP- oder CRM-System einführen
Kundendaten, Aufträge und Betriebsprozesse zentral in einem System — eines der häufigsten Digitalbonus-Projekte überhaupt.
Dokumentenmanagement-System
Verträge, Lieferscheine und Akten digital, durchsuchbar und revisionssicher ablegen.
Digitale Zeiterfassung
Arbeitszeiten gesetzeskonform digital erfassen, Lohnvorbereitung automatisch statt per Stundenzettel.
KI-Telefonassistent für Anfragen
Ein Voice Agent nimmt Anrufe an, erfasst Anfragen strukturiert und entlastet das Team — als Prozessoptimierung ein PLUS-Kandidat.
Unsere Leistung dazu →KI-Angebotserstellung
Aus eingehenden Anfragen werden Angebotsentwürfe in Minuten statt Stunden — KI zur messbaren Verbesserung betrieblicher Ergebnisse.
Unsere Leistung dazu →Individualsoftware mit KI-Kern
Maßgeschneiderte interne Systeme für Disposition, Dienstplanung oder Prognosen — wenn KI den Kern bildet, der Paradefall für PLUS.
Unsere Leistung dazu →Einordnung auf Basis der Förderrichtlinie (Standard-Beispiele dort ausdrücklich genannt) — die verbindliche Einstufung trifft die zuständige Bezirksregierung im Einzelfall. Reiner Lizenzkauf marktverfügbarer Software gilt laut Richtlinie „per se nicht als besonders innovativ" und fällt damit unter Standard.
Der Weg zum Zuschuss
Digitalbonus beantragen: der Antrag in 6 Schritten.
Den Antrag stellen Sie selbst über Ihr ELSTER-Unternehmenskonto — so schreibt es das Verfahren vor. Wir bereiten alles vor, was Sie dafür brauchen: das aufgeschlüsselte Angebot, die Projektbeschreibung und beim PLUS die Formulierung des Innovationsgehalts.
Antrag online stellen
Über das Antragsformular der zuständigen Bezirksregierung — Authentifizierung ausschließlich mit Ihrem ELSTER-Unternehmenskonto.
Eingangsbestätigung abwarten
Sie erhalten eine Bestätigung per E-Mail. Ab jetzt — und erst ab jetzt — dürfen Sie auf eigenes Risiko Verträge schließen und starten.
Prüfung durch die Bezirksregierung
Beim Digitalbonus PLUS wird in Grenzfällen vor der Entscheidung ein Expertengremium eingebunden.
Förderbescheid erhalten
Zuwendungsbescheid und De-minimis-Bescheinigung werden digital an Ihr ELSTER-Konto zugestellt.
Projekt umsetzen & Auszahlung beantragen
Nach Abschluss reichen Sie den Auszahlungsantrag ein — bei mehr als 10.000 € Zuschuss mit Verwendungsnachweis.
Zuschuss erhalten
Nach Prüfung wird der Zuschuss ausgezahlt.
Der häufigste Fehler — und der teuerste: Wer vor der Eingangsbestätigung einen Auftrag erteilt oder eine Bestellung auslöst — auch mündlich —, verliert den kompletten Anspruch. Erst Antrag, dann Eingangsbestätigung, dann Auftrag. Wir achten gemeinsam mit Ihnen auf die richtige Reihenfolge.
Ihr Ansprechpartner
Ihre Bezirksregierung — direkt zum richtigen Kontakt.
Zuständig ist die Regierung des Bezirks, in dem Ihre Betriebsstätte liegt. Beim Digitalbonus PLUS ist der Vorab-Kontakt verpflichtend — beim Standard brauchen Sie ihn nicht, dort genügt der Online-Antrag. Alle Digitalbonus-Teams sind telefonisch und per E-Mail erreichbar:
Oberbayern
Regierungssitz München
Mo 10–12 Uhr · Di–Do 9–12 Uhr · Fr 9–10:30 Uhr
✉️digitalbonus@reg-ob.bayern.de
Digitalbonus-Seite der Regierung →Niederbayern
Regierungssitz Landshut
✉️digitalbonus@reg-nb.bayern.de
Digitalbonus-Seite der Regierung →Oberpfalz
Regierungssitz Regensburg
✉️digitalbonus@reg-opf.bayern.de
Digitalbonus-Seite der Regierung →Oberfranken
Regierungssitz Bayreuth
✉️digitalbonus@reg-ofr.bayern.de
Digitalbonus-Seite der Regierung →Mittelfranken
Regierungssitz Ansbach
Mo–Fr 9–12 Uhr
✉️digitalbonus@reg-mfr.bayern.de
Digitalbonus-Seite der Regierung →Unterfranken
Regierungssitz Würzburg
✉️digitalbonus@reg-ufr.bayern.de
Digitalbonus-Seite der Regierung →Schwaben
Regierungssitz Augsburg
✉️digitalbonus@reg-schw.bayern.de
Digitalbonus-Seite der Regierung →Kontaktdaten geprüft im Juni 2026 — gegen die offizielle Kontaktseite des Programms und die Websites der Bezirksregierungen. Aktuelle Sprechzeiten finden Sie auf der jeweils verlinkten Seite.
Was Sie beim Vorab-Gespräch sagen sollten (PLUS).
Keine Sorge: Das ist kein Prüfungsgespräch, sondern eine Abstimmung — die Teams beraten täglich Unternehmen wie Ihres. Mit diesen sechs Punkten sind Sie optimal vorbereitet:
Ihre Eckdaten
Firmenname, Ort der Betriebsstätte (danach richtet sich die Zuständigkeit), Branche und dass Sie unter 50 Mitarbeiter haben.
Ihr Anliegen
„Wir planen einen Antrag auf Digitalbonus PLUS im Förderbereich Digitalisierung und möchten das Vorhaben vorab mit Ihnen abstimmen."
Das Vorhaben in drei Sätzen
Ausgangslage (was heute manuell läuft), der KI-Kern der Lösung und der messbare betriebliche Nutzen. Diese Kurzbeschreibung bereiten wir mit Ihnen vor.
Das Projektvolumen
Voraussichtlich über 15.000 € förderfähige Ausgaben — sonst lohnt PLUS nicht (dann Standard, ohne Vorab-Kontakt).
Ihre zwei Fragen
„Erfüllt das Vorhaben aus Ihrer Sicht den besonderen Innovationsgehalt?" und „Welche Unterlagen und welche Detailtiefe erwarten Sie im Antrag?"
Zum Schluss: dokumentieren
Datum und Name Ihres Gesprächspartners notieren — darauf können Sie sich im Antrag beziehen.
Selbsttest
Ist Ihr Betrieb wahrscheinlich förderfähig?
Fünf Fragen, eine Einschätzung — direkt hier im Browser, ohne dass Daten gespeichert oder übertragen werden.
Ihr Goodie
Der Digitalbonus-Leitfaden zum Mitnehmen.
Digitalbonus Bayern — der Praxis-Leitfaden für kleine Betriebe
Alles aus dieser Seite kompakt als PDF — zum Ausdrucken, Weiterleiten an den Steuerberater oder Besprechen im Team. Kostenlos und ohne E-Mail-Adresse.
- Standard vs. PLUS und die 15.000-€-Faustregel
- Förderfähig oder nicht: die ehrliche Übersicht
- Der Antrag in 6 Schritten inkl. Timing-Fallen
- Antrags-Checkliste zum Abhaken
- Formulierungshilfen für den Innovationsgehalt-Nachweis (PLUS)
Vorbereitung
Ihre Antrags-Checkliste.
Diese Punkte sollten erledigt sein, bevor Sie den Antrag stellen — die meisten davon bereiten wir gemeinsam vor.
- ELSTER-Unternehmenskonto vorhanden oder beantragt (Pflicht — nur das eigene Konto des Unternehmens)
- Unternehmensdaten aus dem letzten Jahresabschluss geprüft: Mitarbeiterzahl, Umsatz bzw. Bilanzsumme
- De-minimis-Erklärung vorbereitet (inklusive verbundener Unternehmen)
- Detailliertes Angebot des Dienstleisters: Leistungen aufgeschlüsselt, Lizenzen auf max. 18 Monate, Projektvolumen mindestens 4.000 €
- Bei PLUS: Beschreibung von Innovationsgehalt und Neuheitsgrad erstellt und die zuständige Bezirksregierung vorab kontaktiert
- Antrag online gestellt und Eingangsbestätigung abgewartet
- Erst danach: Auftrag erteilen und Projekt starten
- Nach Abschluss: Auszahlungsantrag stellen (Verwendungsnachweis bei Zuschuss über 10.000 €)
Häufige Fragen
Digitalbonus Bayern — kurz beantwortet.
Wie hoch ist die Förderung durch den Digitalbonus Bayern?
Der Digitalbonus Standard bezuschusst Digitalisierungsprojekte mit bis zu 7.500 €, der Digitalbonus PLUS mit bis zu 30.000 € — jeweils bis zu 50 % der förderfähigen Ausgaben. Voraussetzung für PLUS ist ein besonderer Innovationsgehalt, etwa der Einsatz von Künstlicher Intelligenz oder intelligenter Datenanalyse.
Wer kann den Digitalbonus Bayern beantragen?
Kleine gewerbliche Unternehmen mit Betriebsstätte in Bayern, weniger als 50 Mitarbeitern und höchstens 10 Mio. € Jahresumsatz oder Jahresbilanzsumme. Nicht antragsberechtigt sind u. a. Freie Berufe, Arztpraxen, Kliniken und Pflegeeinrichtungen.
Wann lohnt sich der Digitalbonus PLUS statt Standard?
Nur wenn die förderfähigen Ausgaben über 15.000 € liegen. Darunter bringt PLUS keinen Vorteil: 50 % von 15.000 € sind 7.500 € — genau der Standard-Deckel. Der Standard-Antrag wird zudem schneller bearbeitet, weil kein Expertengremium eingebunden wird.
Wie läuft die Antragstellung ab?
Der Antrag wird online bei der zuständigen Bezirksregierung gestellt — ausschließlich über das ELSTER-Unternehmenskonto des antragstellenden Unternehmens. Nach der Eingangsbestätigung per E-Mail darf das Projekt auf eigenes Risiko starten. Nach Bescheid und Umsetzung folgen Auszahlungsantrag und Auszahlung.
Wann darf ich den Auftrag an den Dienstleister erteilen?
Erst nach der Eingangsbestätigung des Antrags. Eine rechtsverbindliche Bestellung oder ein erteilter Auftrag — auch mündlich — vor der Eingangsbestätigung gilt als Maßnahmenbeginn und führt zum vollständigen Verlust der Förderung.
Sind Websites, Shops oder SEO förderfähig?
Nein. Standard-Webseiten, Standard-Webshops und Online-Marketing (ausdrücklich auch SEO) sind laut Förderrichtlinie von der Förderung ausgeschlossen. Förderfähig sind dagegen KI-Automatisierung, intelligente Datenanalyse und individuelle Software zur Verbesserung betrieblicher Prozesse.
Sind Schulungen förderfähig?
Nur in Kombination: Beratungs- und Schulungsleistungen sind förderfähig, wenn sie zu einer eingeführten Lösung gehören — und nur bis zu 50 % der gesamten zuwendungsfähigen Ausgaben. Reine Schulungen ohne Implementierung sind ausgeschlossen.
Können Freiberufler den Digitalbonus beantragen?
Nein. Freie Berufe sind von der Förderung ausgeschlossen — der Digitalbonus richtet sich an Gewerbebetriebe im Sinne des § 2 GewStG. Ebenfalls ausgeschlossen sind u. a. Arztpraxen, Kliniken und Pflegeeinrichtungen.
Wann brauche ich einen Verwendungsnachweis?
Bei einem Zuschuss über 10.000 € ist der Verwendungsnachweis mit dem Auszahlungsantrag verpflichtend, darunter wird stichprobenartig geprüft. Das Formular gibt es im Downloadbereich von digitalbonus.bayern; eingereicht wird digital über das Online-Verfahren.
Übernimmt Botmanufactory die Antragstellung?
Den Antrag stellen Sie selbst über Ihr ELSTER-Unternehmenskonto — das schreibt das Verfahren so vor. Wir strukturieren Ihr Projekt förderfähig, liefern das detaillierte Angebot, Formulierungshilfen für den Innovationsgehalt-Nachweis und begleiten Sie durch jeden Schritt.
Lassen Sie uns prüfen, was bei Ihnen förderfähig ist.
Im kostenlosen Analysegespräch schauen wir auf Ihre Abläufe und sagen Ihnen ehrlich, ob Ihr Vorhaben die Kriterien erfüllt — und ob Standard oder PLUS der richtige Weg ist. Kein Verkaufsdruck, keine Förder-Versprechen, die nicht halten.
Quellen & Rechtliches
Alle Angaben auf dieser Seite beruhen auf den offiziellen Unterlagen des Förderprogramms (Förderrichtlinie Digitalbonus ab 05/2025, Stand Juni 2026). Sie sind sorgfältig recherchiert, aber unverbindlich und ersetzen keine Rechts- oder Förderberatung. Über die Förderfähigkeit im Einzelfall entscheidet ausschließlich die zuständige Bezirksregierung. Botmanufactory ist Umsetzungspartner, kein Fördermittelberater — den Antrag stellt das antragstellende Unternehmen selbst.